Was kostet eine Entrümpelung wirklich?

Veröffentlicht am 28. November 2025 um 10:00
Von MEGI EntrümpelungAktualisiert: September 2026Lesezeit: 7 Minuten

„Was kostet das ungefähr?“ ist die Frage, die wir am häufigsten hören. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Ihr Objekt an. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Faktoren den Preis bestimmen, was ein fairer Festpreis enthalten muss, wie Sie spürbar sparen können – und woran Sie unseriöse Angebote erkennen.

Warum es keinen seriösen Pauschalpreis gibt

Im Internet kursieren Preise pro Quadratmeter oder pro Zimmer. Sie klingen praktisch, passen aber fast nie zum eigenen Objekt. Eine voll eingerichtete Zweizimmerwohnung im dritten Stock ohne Aufzug macht deutlich mehr Arbeit als eine halb leere Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss mit Hofzufahrt – obwohl sie kleiner ist.

Entscheidend ist deshalb nicht die Wohnfläche, sondern der tatsächliche Aufwand: Wie viel muss raus, wie weit ist der Weg zum Fahrzeug, was muss gesondert entsorgt werden und welche Zusatzarbeiten sind gewünscht? Genau diese Punkte klärt ein seriöser Anbieter, bevor er einen Preis nennt – per Fotos oder bei einer kostenlosen Besichtigung.

Die sechs Faktoren, die den Preis bestimmen

1. Die Menge des Räumguts

Gerechnet wird nach Volumen, also nach Kubikmetern. Ein vollgestellter Keller kann mehr Räumgut enthalten als ein ganzes, sparsam eingerichtetes Zimmer.

2. Etage, Aufzug und Wege

Jede Treppe ohne Aufzug kostet Tragezeit und Personal. Auch der Weg von der Haustür zum Fahrzeug zählt: Hinterhöfe, lange Flure oder enge Straßen ohne Parkmöglichkeit verlängern die Arbeit.

3. Art der Gegenstände

Möbel und normaler Hausrat sind einfach zu entsorgen. Elektrogeräte, Farben, Lacke, Altöl, Chemikalien oder Bauschutt müssen getrennt und über eigene Wege entsorgt werden.

4. Zustand des Objekts

Starke Verschmutzung oder Vermüllung erfordern Schutzkleidung, mehr Zeit und manchmal eine Desinfektion. Das fließt in die Kalkulation ein.

5. Zusatzleistungen

Zusatzleistungen wie eine Halteverbotszone sind optional und werden vorab mit Ihnen besprochen.

6. Verwertbare Gegenstände

Gut erhaltene Möbel, funktionierende Geräte, Werkzeug oder Sammlerstücke haben einen Wert. Darüber sprechen wir bei der Besichtigung mit Ihnen.

Was ein fairer Festpreis enthalten muss

Ein Festpreis ist nur so gut wie das, was darin steht. Achten Sie darauf, dass das Angebot schriftlich vorliegt und mindestens diese Punkte abdeckt:

  • Personal, Fahrzeuge, Werkzeug sowie An- und Abfahrt
  • Abtransport und fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände
  • Trennung nach Wertstoffen
  • Besenreine Übergabe der Räume
  • Klare Angaben zu verwertbaren Gegenständen
  • Alle vereinbarten Zusatzleistungen mit klarer Beschreibung

Wichtig ist auch, was nicht im Angebot steht: Kilometer-, Wiege- oder Stundenpauschalen, die am Räumungstag „dazukommen“. Bei einem echten Festpreis wird nicht nachverhandelt – auch dann nicht, wenn die Arbeit länger dauert als geplant.

So senken Sie die Kosten spürbar

Verwertbares ansprechen

In lange bewohnten Haushalten steckt oft mehr Wert, als man denkt: Massivholzmöbel, Markengeräte, Werkzeug, Teppiche, Porzellan oder Sammlungen. Ein guter Anbieter schaut sich das vorher an und bespricht es mit Ihnen.

Steuervorteil nach § 35a EStG

Nach § 35a EStG mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr (Rechnung und Überweisung nötig). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Kostenübernahme durch das Amt prüfen

Bei einem Umzug ins Pflegeheim, in eine günstigere Wohnung oder bei einer Zwangsräumung übernehmen Sozialamt oder Jobcenter die Kosten häufig. Den Antrag unbedingt stellen, bevor Sie den Auftrag erteilen – nachträglich wird fast nie übernommen.

Behalten, was Sie behalten möchten

Sie müssen nicht vorher aussortieren. Es hilft aber, früh festzulegen, was bleiben soll. Dann wird nur das kalkuliert, was wirklich geräumt werden muss.

Warnzeichen bei unseriösen Angeboten

Leider gibt es in der Branche auch schwarze Schafe. Diese Punkte sollten Sie stutzig machen:

  • Ein Preis am Telefon, ohne Fotos oder Besichtigung
  • Auffällig niedrige Lockpreise mit „eventuellen“ Zusatzkosten
  • Kein schriftliches Angebot, keine ordentliche Rechnung
  • Nur Barzahlung – das kostet Sie außerdem den Steuervorteil
  • Keine Angaben dazu, wie und wo entsorgt wird

Besonders heikel ist die Entsorgung: Wird Ihr Hausrat illegal abgeladen, kann das auch für Sie als Auftraggeber Ärger bedeuten. Ein seriöser Betrieb entsorgt fachgerecht.

So kommen Sie bei MEGI zu Ihrem Festpreis

  • Fotos senden oder Besichtigung vereinbaren – per WhatsApp, Telefon oder Kontaktformular
  • Schriftliches Festpreis-Angebot erhalten
  • Termin festlegen
  • Räumung und besenreine Übergabe

Mehr über unsere Leistungen lesen Sie auf den Seiten zur Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu den Kosten

Ist die Besichtigung kostenlos?
A

Ja. Die Besichtigung ist bei MEGI kostenlos und unverbindlich. Entscheiden Sie sich gegen einen Auftrag, entstehen Ihnen keine Kosten.

Kann sich der Preis am Räumungstag noch ändern?
A

Nein. Was im schriftlichen Festpreis-Angebot steht, gilt. Nur wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen, die nicht vereinbart waren, sprechen wir vorher mit Ihnen darüber.

Wie erhalte ich die Rechnung?
A

Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung.

Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
A

Nach § 35a EStG mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr (Rechnung und Überweisung nötig). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Ihre Frage ist nicht dabei?Schreiben Sie uns kurz – auch Fragen zu Ihrem konkreten Objekt beantworten wir gern. Kostenlos und unverbindlich.
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